Wohnungsrecht – im Alter abgesichert
Das Wohnungsrecht (oder auch Wohnrecht) berechtigt dazu, in der Immobilie wohnen zu bleiben, auch wenn man nicht mehr Eigentum daran hat.
Das Recht wird im Grundbuch in Abteilung II abgesichert.
Dr. Julia Jonas | Notarin | Rechtsanwältin Dithmarschen Tel: 04852 940 3400
Sicherheit bei Hauskauf, Hofübergabe, Erbschaft und Verträgen
Das Wohnungsrecht (oder auch Wohnrecht) berechtigt dazu, in der Immobilie wohnen zu bleiben, auch wenn man nicht mehr Eigentum daran hat.
Das Recht wird im Grundbuch in Abteilung II abgesichert.