Vererben – mit Testament und Erbvertrag selbst bestimmen
Unter Vererben vesteht man die Übertragung der Vermögenswerte des Erblassers auf den Erben im Todesfall.
Der Erblasser kann durch Testament oder Erbvertrag seine(n) Erben selbst bestimmen.
Dr. Julia Jonas | Notarin | Rechtsanwältin Dithmarschen Tel: 04852 940 3400
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Unter Vererben vesteht man die Übertragung der Vermögenswerte des Erblassers auf den Erben im Todesfall.
Der Erblasser kann durch Testament oder Erbvertrag seine(n) Erben selbst bestimmen.