Erst mieten, dann kaufen – der Mietkauf
Unter Mietkauf versteht man, dass ein Mietvertrag abgeschlossen wird, der zusätzlich mit einem Ankaufsrecht für den Mieter kombiniert wird. Dieses erfolgt durch Beurkundung durch den Notar.
Dr. Julia Jonas | Notarin | Rechtsanwältin Dithmarschen Tel: 04852 940 3400
Sicherheit bei Hauskauf, Hofübergabe, Erbschaft und Verträgen
Unter Mietkauf versteht man, dass ein Mietvertrag abgeschlossen wird, der zusätzlich mit einem Ankaufsrecht für den Mieter kombiniert wird. Dieses erfolgt durch Beurkundung durch den Notar.