Grunderwerbssteuer? Nicht immer!
Wird ein Grundstück beispielsweise von den Eltern auf die Kinder verschenkt oder auch verkauft, fällt keine Grunderwerbssteuer an.
Weitere Informationen finden Sie unter: Immobilien
Dr. Julia Jonas | Notarin | Rechtsanwältin Dithmarschen Tel: 04852 940 3400
Sicherheit bei Hauskauf, Hofübergabe, Erbschaft und Verträgen
Wird ein Grundstück beispielsweise von den Eltern auf die Kinder verschenkt oder auch verkauft, fällt keine Grunderwerbssteuer an.
Weitere Informationen finden Sie unter: Immobilien